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Bavaria Finanz Gerichtsurteil Finanzsanierung

Auszug Gerichtsurteil Amtsgericht Fürstenfeldbruck 2 C 543/24 vom 29.08.2024

Die Klageseite hat als Finanzdienstleister gegen die Beklagte als Kundin einen Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsgebühr(Maklergebühr) bzw. eines diesbezüglichen Vorschusses i.H.v. 175 Euro aus dem zwischen den Parteien am 11.02.2024/12.01.2024 geschlossen Finanzsanierungsvermittlungsbetrags i.V.m. §§ 611 Abs. 1, 657 Abs. 1 BGB. 
Dieser wurde nach Vortrag der Klageseite mittels der genehmigten Finanzsanierungsverträge an die Beklagte vollständig erfüllt.

​Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.



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