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Bavaria Finanz-Gericht billigt Finanzsanierungs-Gebühren

Auszug Gerichtsurteil Amtsgericht Nauen Aktenzeichen 16 C 89/24 vom 23.01.2025

Im Rahmen des Finanzsanierungsauftrages wurde zwischen den Parteien eine Vermittlungsgebühr vereinbart, zusätzlich wurde eine Vorschußzahlung in Höhe von 175 Euro festgelegt. 

Am 10.04 2024 wurdem dem Beklagten die genehmigten Finanzsanierungsverträge der Finanzsanierungsgesellschaft umgehend zugesandt. 

Mit der Übersendung der genehmigten Finanzsanierungsverträge an den Beklagten wurde der Vermittlungsauftrag zur Finanzsanierung vollständig erfüllt.

Der Beklagte war über sein Widerrufsrecht belehrt worden.

Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.


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